E

Ehrenamtliche Tätigkeit

Je mehr Eltern sich ehrenamtlich engagieren, desto schöner wird die Schule für die Kinder. Denn die Lehrer können nur den „normalen“ Unterricht gewährleisten. Wenn Sie ein wenig Zeit erübrigen können, könnten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulfesten, Schulwandertagen, den Bundesjugendspielen o.ä. mithelfen (z. B. beim Aufbau helfen, einen Kuchen backen oder eine Stunde lang einen Spielstand betreuen). Wenn Sie sogar regelmäßig 2- 3 Stunden im Monat Zeit hätten, könnten Sie diese einmal pro Monat in eine Mitarbeit beim Gesunden Frühstück investieren. Es gibt auch die Möglichkeit, den Kindern in der Schule vorzulesen. Vielleicht haben Sie ja auch eine ganz andere Idee, wie Sie sich im Schulleben engagieren können.

 

Elternabende

finden regelmäßig einmal pro Schulhalbjahr statt und werden von den Elternvertretern der Klasse einberufen. Bei Bedarf auch häufiger. Zudem gibt es einen gesonderten Elternabend für die Einschulungen der 1. Klassen. Zusätzliche Elternabende finden z.B. vor Klassenfahrten etc. statt.

 

Elternmitarbeit

wird bei uns „groß“ geschrieben und ist sehr willkommen! Die offizielle Elternvertretung ist durch den § 88 NSchG geregelt. Neben der Mitgliedschaft in den Gremien der Schule (Schulelternrat, Schulvorstand aber auch den Fachkonferenzen) bieten ver-

schiedene Feste und schulische Aktivitäten einen Anlass für die mögliche Mitarbeit und Mitgestaltung Ihrerseits.

 

Elternsprechtage

Im Februar finden für die 1. bis 3. Klassen 1 x im Jahr nach den Halbjahreszeugnissen  Elternsprechtage statt. Für die 4. Klassen liegen die Termine im Januar. Selbstverständlich sind die Lehrkräfte unserer Schule jederzeit für Sie als Eltern ansprechbar. Für längere Gespräche und bei besonderen Vorkommnissen vereinbaren Sie dazu bitte einen Gesprächstermin.

 

Elternvertretung in der Schule

Schule und Eltern haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Die Elternvertretung soll eine Verbindung zwischen Elternhaus und Schule schaffen, die Eltern über schulische Fragen zu informieren und sie an wichtigen Entscheidungen beteiligen.

Hier eine kurze Übersicht über die Organisation der Elternvertretung:

Alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die sog. Klassenelternschaft und wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Die Klassenelternschaft wählt ferner eine/n Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Klassenkonferenzen.

Der Schulelternrat wählt die Elternvertreter für den Schulvorstand. Der Schulvorstand besteht aus acht Personen, nämlich vier Vertreter/inne/n der Eltern und vier Vertreter/inne/n der Lehrkräfte, wobei der Schulleiter immer einer der Vertreter der Lehrkräfte ist. Als Elternvertreter im Schulvorstand können sich alle Erziehungsberechtigten bewerben, deren Kinder auf die Schule gehen, auch wenn sie nicht Klassenelternvertreter sind.

Der Schulelternrat wählt auch Elternvertreter für die Fachkonferenzen und die Gesamtkonferenz

Ferner wählt der Schulelternrat Vertreter für den Stadtelternrat und Kreiselternrat, der wiederum Vertreter in den Schulausschuss der Stadt Helmstedt entsendet.

Das alles hört sich komplizierter an, als es ist und zeigt, dass Eltern auf allen Ebenen an der Schule beteiligt sind und ihre Interessen bzw. die der Kinder vertreten können.

 

Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn

Eine „Trendmeldung“ wird für die einzelnen Schüler mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klassen abgegeben. Die endgültigen Empfehlungen werden ca. 5 Wochen vor dem Schuljahresende der 4. Klassen ausgegeben.

 

A  B  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Qu  R  S  T  U  V  W  XYZ