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Schulpflicht

Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit dort zum Schulbesuch verpflichtet.

Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die bereits 6 Jahre alt sind oder die bis Ende September 6 Jahre alt werden. Die Schulpflicht endet

12 Jahre nach ihrem Beginn.

 

Schulranzen packen

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nur die Sachen mitnimmt, die es an dem aktuellen Schultag wirklich braucht, damit der Schulranzen nicht zu schwer ist. Ein Teil der Unterrichtsmaterialien kann auch in der Schule bleiben. In den meisten Familien verursacht es weniger Stress, wenn der Schulranzen bereits am Abend vorher gepackt wird.

 

Schulsekretärin

Die Schulsekretärin ist Frau Keunemann. Sie ist dienstags und donnerstags von 8.00 bis 11.30 Uhr im Sekretariat erreichbar. Bitte wenden Sie sich an sie, wenn Sie Anmeldungen abgeben, Wohnsitzwechsel mitteilen oder Anträge auf finanzielle Hilfen stellen wollen.

 

Schulvorstand

Siehe Elternvertretung in der Schule

 

Schulweg

Die Kinder sollten den Schulweg möglichst bald ohne die Eltern gehen können. Kinder brauchen diese Bewegung und außerdem wird auf dem Schulweg Selbständigkeit geübt und Freundschaften werden aufgebaut. Wenn es einmal notwendig ist, dass Sie Ihr Kind  mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, parken Sie die Einfahrt, den Gehweg oder den Radweg nicht zu.

 

Schwimmen

Die Schule begrüßt es, wenn die Kinder frühzeitig schwimmen lernen. Deshalb wird es auf dem Zeugnis erwähnt, wenn sie das Bronze-, Silber- oder Goldabzeichen im Schwimmbad erworben haben. In diesem Schuljahr gibt es für Kinder der 1., 2. und 3. Klassen, die noch nicht schwimmen können, Schwimmunterricht. Für Schwimmer in den 3. und 4. Klassen wird eine Schwimm-AG angeboten.

 

Schwimmfeste

Wir versuchen in jedem Jahr 2 Schwimmfeste zu organisieren. Das Hallenschwimmfest dient auch dem Wettbewerb zu „Niedersachsen schwimmt!“. Das Schwimmfest im Waldbad Birkerteich dient u.a. auch dem Erwerb des Sportabzeichens.

 

Sportabzeichen

Wir beteiligen uns am Wettbewerb zur Erlangung des Sportabzeichens in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Helmstedt. Die Kinder ab der 2. Klasse können dann ihr Sportabzeichen erwerben.

 

Sportunterricht

Die Kinder benötigen Hallenturnschuhe, keine Schläppchen. Bewährt haben sich (insbesondere bei den Schulanfängern) Turnschuhe mit Klettverschlüssen, weil viele Kinder oft noch nicht in der Lage sind, die Schnürbänder so fest zu binden, dass sie sich beim Sport nicht lösen.

 

Sportfreundliche Schule

Seit Anfang 2010 trägt unsere Schule das Zertifikat „Sportfreundliche Schule“. Damit wurde die Arbeit im Bereich Sportunterricht, außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften und Schwimmunterricht gewürdigt.

 

Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung

Kinder, bei denen festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des 1. Schuljahres nicht ausreichen, nehmen in dem Jahr bis zur Einschulung an verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen teil. Diese werden von der Grundschule durchgeführt und finden vorrangig in der Kindertagesstätte statt.

 

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